Leistungen

Inobhutnahme

Bei Inobhutnahmen steht der Schutz und das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund. Aufgenommen werden junge Menschen gemäß der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Da keine Plätze für Inobhutnahmen in der Wohngruppe Enigma vorgehalten werden, kann eine solche nur bei freier Kapazität erfolgen. Leitgedanke ist die Behebung akuter Krisen und die Klärung von Perspektiven, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Zusätzlich zu den Grundleistungen der Wohngruppe wird folgendes sichergestellt:

Leistungen

Bereitstellung von Notfallkleidung

Aufklärung über Rechte und Pflichten

medizinische/hygienische Versorgung

enge Abstimmung mit dem Jugendamt

Klärung/Bearbeitung über die Indikation der Inobhutnahme

Bereitstellung von zusätzlichem Personal, um eine intensive Betreuung zu gewährleisten

Krisenintervention und Gruppendienst erfolgen getrennt

Unterbringung in der Nähe des Betreuerzimmers in einem Einzelzimmer

Die Betreuung der übrigen Mitbewohner wird durch die Inobhutnahme nicht beeinträchtigt

Platz- und Fallanfragen

Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte per E-Mail. Gerne stehen wir für Rückfragen telefonisch zur Verfügung.